|
|
Mit der Richtlinie über Altfahrzeuge (2000/53/EG) vom 18. September 2000 wurde die Basis für europaweit einheitliche Bedingungen zur Verwertung von Altfahrzeugen geschaffen. Als Kernpunkte der Richtlinie sind zu nennen: - Aufbau von Systemen zur Rücknahme, Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen. Die Systeme müssen flächendeckend, d.h. für jeden Fahrzeughalter erreichbar sein.
- Einführung eines Verwertungsnachweises um sicherzustellen, dass Altfahrzeuge den zugelassenen Verwertungsanlagen zugeleitet werden.
- Kostenlose Rückgabemöglichkeit für Altfahrzeuge unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Teile fehlen.
- Vorgaben für die Behandlung der Altfahrzeuge zur Erreichung einer Verwertung auf hohem ökologischem Niveau. Bis spätestens zum 01.01.2015 müssen 95 % des Fahrzeuggewichts wieder verwendet oder verwertet werden.
- Zur Vermeidung von Abfällen müssen gefährliche Stoffe bereits bei der Entwicklung von Fahrzeugen soweit wie möglich reduziert werden. Besondere Grenzwerte und Verbote gelten für die Schwermetalle Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und Quecksilber.
- Die Verwertbarkeit von 95 % des Fahrzeuggewichts ist zukünftig schon vor Beginn der Serienproduktion im Rahmen der Typgenehmigung nachzuweisen.
Der komplette Text der europäischen Richtlinie über Altfahrzeuge 2000/53/EG steht in mehreren Sprachen im Internetportal der Europäischen Union zur Verfügung
|